Die Kappung der Kirchensteuer ist nur für Spitzenverdiener möglich.
Die Kappung kann auf Antrag in fünf weiteren Bundesländern bei der Kirche gestellt werden.
Im Bundesland Bayern ist die Kirchensteuer-
Kappung nicht vorgesehen.
WICHTIGER HINWEIS:
Bevor Sie einen Antrag auf Kirchensteuer-Kappung stellen, sollten Sie mit ihrem Steuerberater sprechen.
Katholische Steuerzahler (rk) stellen diesen Antrag bei ihrem zuständigen Bistum.
Protestantische Steuerzahler (ev) machen dies bei der evangelischen Landeskirche.
Beispiel: Bundesland Baden-Württemberg
Evangelische Kirchensteuerzahler in WÜRTTEMBERG haben bundesweit den niedrigsten Kirchensteuer-Kappungssatz von 2,75% vom zu versteuernden Einkommen (zvE).
Evangelische Kirchensteuerzahler in BADEN haben jedoch einen Kirchensteuer-Kappungssatz von 3,50% vom zu versteuernden Einkommen (zvE).
Nur in Württemberg für ev. Steuerzahler:
Reguläre Kirchensteuer: 3.233,20 €
bei einem zvE von 117.570 €
Gekappte Kirchensteuer: 3.233,18 €
Nur in Baden für ev. Steuerzahler:
Reguläre Kirchensteuer: 47.917,68 €
bei einem zvE von 1.369.000 €
Gekappte Kirchensteuer: 47.915,00 €
Für rk-Steuerzahler gilt im gesamten Bundesland Baden-Württemberg die Kappung mit 3,50% vom zvE. Ergo wirkt die Kappung ab einem zvE von 1.369.000 € zvE.
Im Bundesland Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Spitzenverdiener und die Kappung der Kirchensteuer von Amts wegen
Bild: Einkommensteuertabelle 2020
zvE 200.000 € inkl. Kappung Kirchensteuer bei Einzelveranlagung im Bundesland Berlin
Die Excel-Steuertabelle 2020 kann gratis angefordert werden. (Mit Kirchensteuer-Berechnung "Kappung von Amts wegen")
Ein Gespräch lohnt immer. Rufen Sie mich an!
☎ 06201-7303162
Schreiben Sie mir mit zwei Klicks eine E-Mail.
Der Betreff Excel-Steuertabelle ist bereits eingetragen.